Revier Nr. 23 / Bolgenach 1
Überblick: Revierbeschreibung
Revierbeschreibung
Umfasst das Gebiet der Bolgenach von der Einmündung in die Weißach bis zum ehemaligen Küngsteg
bei Flusskilometer 4,30 mit allen Zuflüssen.
Gemäß § 6 Abs. 3 Fischereigesetz, LGBl. Nr. 47/2000, wird die Bolgenach zwischen dem ehemaligen
Küngsteg bei Flusskilometer 4,30 und dem Tosbecken des Bolgenachstausees dem Fischereirevier zugewiesen.
Revierabschnitte
Abschnitt 2: Schonstrecke (Fliegenrevier) – Bärentobelbrücke bis Tosbecken
Abschnitt 1: Mündung in die Weißach bis Bärentobelbrücke
Saison: Zeitraum
Angelsaison
Die Angelsaison dauert grundsätzlich vom 01.03. bis 30.09.
Karten: Saisonskarten
Saisonskarten (maximal 16 Karten pro Jahr)
Voraussetzungen
- Abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung, oder
- Inhaber eines Vorarlberger Fischerausweises, oder
- vergleichbarer Befähigungsnachweis
Preis
- € 200,– aus Anrainergemeinden (Krumbach, Riefensberg und Hittisau)
- € 250,– alle anderen
- zuzüglich € 30,– Kaution (Rückerstattung bei Kartenrückgabe)
Bezahlung
Die Saisonskarte ist bei Abholung bei Josef oder anschließend bei der
Gemeinde Riefensberg zu bezahlen.
Vergabe & Verlängerung
Interessenbekundungen erfolgen ausschließlich über das Formular auf https://bolgenach.at.
Saisonskartenfischer, die ihre Karte im Folgejahr nicht mehr lösen, haben dies
bis spätestens 1. Dezember des Angeljahres per E-Mail an
fischerei@bolgenach.at zu melden.
Erfolgt keine fristgerechte Abmeldung, gilt die Saisonskarte für das folgende Angeljahr als
verbindlich angenommen.
Bei mehr als 16 Interessenten wird eine Warteliste geführt. Bei Freiwerden eines Platzes rückt
der nächste Interessent nach. Bei Abmeldung ist eine Neuaufnahme ausschließlich über das Formular
auf https://bolgenach.at möglich.
Karten: Tageskarten (Gäste)
Erlaubt ist ausschließlich Fliegenfischen.
Tageskarten für die untere Bolgenach werden vom 01.05. bis 31.08. beim
Gemeindeamt Riefensberg ausgegeben.
Voraussetzungen
- Vorlage einer gültigen Gästekarte einer der Gemeinden Riefensberg, Krumbach oder Hittisau (mindestens 3 Nächtigungen)
- Nachweis der fischereilichen Befähigung
Preis
- € 35,–
- zuzüglich € 20,– Kaution (Rückerstattung bei Kartenrückgabe)
Begrenzungen
- Max. 5 Tageskarten pro Gast und Jahr
- Max. 3 Tageskarten pro Tag
Alle Tageskarten sind nach dem Fischgang samt ausgefüllter Fangstatistik an der Ausgabestelle abzugeben.
Bei Verstößen werden künftig für die Betroffenen keine Tageskarten mehr ausgestellt.
Regeln: Schonmaße & Schonzeiten
Schonmaße und Schonzeiten
| Fischart | Revierabschnitt | Schonmaß | Schonzeit |
|---|---|---|---|
| Regenbogenforelle | 1 + 2 | 35 cm | 01.10. – 28.02. |
| Bachforelle | 1 + 2 | 45 cm | 01.10. – 28.02. |
| Äsche | 1 + 2 | ganzjährig geschont | 01.01. – 31.12. |
Regeln: Allgemein (Widerhaken, Umgang)
Allgemeine Bestimmungen
Der Widerhaken ist bei allen Köderformen an der Bolgenach ausnahmslos verboten.
Bei der Ausübung der Fischerei ist jede Tierquälerei zu unterlassen. Gefangene Fische sind entweder
sofort waidgerecht zu töten oder schonend (mit nasser Hand) ins Wasser zurückzusetzen.
Überlebensfähige, untermäßige oder geschonte Fische sind unverzüglich und schonend zurückzusetzen.
Nicht überlebensfähige Fische (z. B. verschluckter Angelhaken, starker Blutverlust) sind sofort zu töten,
mitzunehmen und in die Beutezahl einzurechnen.
Regeln: Fangbestimmungen & Köder
Fangbestimmungen (Saisons- und Tageskartenfischer)
- Maximal 2 Fische pro Tag
- Maximal 3 Fischgänge pro Woche
- Maximal 20 entnommene Fische pro Saison
- Der Erwerb einer zweiten Saisonskarte ist nicht zulässig
- Bei Erreichen der Entnahmegrenze ist die Karte unverzüglich beim Gemeindeamt abzugeben
Erlaubte Köder & Haken
Erlaubt
- Ausschließlich Einfach-Schonhaken ohne Widerhaken
- Künstliche Fliegen (Trockenfliege, Nassfliege, Nymphe, Streamer) mit Schonhaken
- Ab 2026 ausschließlich Gummifisch mit einfachem Haken ohne Widerhaken
- Hakengröße 1 bis 4
- Es ist immer nur eine Anbiss-Stelle erlaubt
Verboten
- alles Andere
Regeln: Schonstrecke (Fliegenfischen)
In der Schonstrecke ist ausschließlich das Fliegenfischen mit der Fliegenrute unter Verwendung der Flugschnur,
Schonhaken und einer Anbissstelle erlaubt.
Ab 2028 gilt diese Regelung für das gesamte Revier Nr. 23 / Bolgenach 1
Regeln: Seitenbäche (Befischung verboten)
Sämtliche Seitenbäche der Bolgenach sind Aufzuchtgewässer und dürfen daher nicht befischt werden.
Regeln: Anlanden (Brücken/Ufermauern)
Das Fischen von Brücken, Ufermauern und dergleichen, von denen ein ordnungsgemäßes Anlanden der Fische nicht möglich ist,
ist verboten.
Organisation: Fischereiaufsicht (Kontrollen)
Bei Kontrollen sind auf Verlangen vorzuzeigen: Fischereierlaubnis, Fangstatistik, Fanggerät und Fang.
Organisation: Fangstatistik (Eintrag & Abgabe)
- Fangstatistik und Fischerausweis sind bei jedem Fischgang mitzuführen.
- Datum und Uhrzeit sind vor Fischbeginn einzutragen.
- Entnommene Fische sind sofort zu töten und unverzüglich einzutragen (Hälterung ist nicht erlaubt).
Die Saisonskarte ist bis spätestens 30.11. bei der Gemeinde Riefensberg abzugeben.
Die Fangstatistik kann alternativ per E-Mail an
fischerei@bolgenach.at
übermittelt werden (Excel-Download auf https://bolgenach.at).
Organisation: Übertragbarkeit
Die Fischereiberechtigung ist nicht übertragbar.
Ausnahme (Schulungszwecke für Fliegenfischer):
Ein Gast darf mit der Fliegenrute des Stammfischers fischen, sofern nur eine Fliegenrute mitgeführt wird
und der Stammfischer sich in unmittelbarer Nähe befindet.
Meldungen: Graureiher/Kormoran/Gänsesäger
Sichtungen bitte mit Ort, Datum und Foto an
fischerei@bolgenach.at
oder in die WhatsApp-Gruppe „Fischerei an der Bolgenach“ melden.
Diese Daten dienen der jährlichen Meldung an die BH Bregenz.
Sanktionen: Entziehung der Berechtigung
Bei Verstößen gegen gesetzliche oder gemeindliche Bestimmungen wird die Fischereiberechtigung
ohne Kostenersatz entzogen.
Zukunft: Umstellung (2026/2028)
Bestehende Saisonskartenfischer haben bis 2028 Zeit zur Umstellung, andernfalls erlischt die Berechtigung.
Ab 2026 werden ausschließlich Fliegenfischer neu aufgenommen.
Ab der Saison 2028 ist im Revier Nr. 23 / Bolgenach 1 ausschließlich Fliegenfischen erlaubt.
Info: Saisonbeginn 2026
Voraussichtlich Sonntag, 01.03.2026
Petri Heil
