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Informationen rund ums Fischen auf Forellen an der unteren Bolgenach

Auf dieser Seite sind Informationen rund ums Fischen auf Forellen im Vorderen Bregenzerwald (Vorarlberg) in den Gemeinden Riefensberg, Krumbach und Hittisau an der unteren Bolgenach zu finden. Im Schonrevier ist nur das Fliegenfischen erlaubt mit einem Schonmaß von 50 cm um zu gewährleisten, dass die Forellen Ablaichen können und es eigenen Nachwuchs aus der Bolgenach gibt.

Ebenso die Verordnung zur Fischerei der Gemeinden Riefensberg/Krumbach und Hittisau an der unteren Bolgenach.

Revier Nr. 23 / Bolgenach 1: Umfasst das Gebiet der Bolgenach von der Einmündung in die Weißach bis zum ehemaligen Küngsteg bei Flusskilometer 4,30 mit allen Zuflüssen.
Gemäß § 6 Abs 3 Fischereigesetz, LGBl Nr 47/2000, wird die Bolgenach zwischen dem ehemaligen Küngsteg bei Flusskilometer 4,30 bis zum Tosbecken des Bolgenachstausees dem Fischereirevier zugewiesen.

Revierabschnitte:

Abschnitt 1:
Mündung in die Weißach bis Bärentobelbrücke

Abschnitt 2:
Schonstrecke (Fliegenrevier) Bärentobelbrücke bis zum Tosbecken

Bildübersicht mit Zuflüssen:

Karte Bogenach
Übersichtskarte des
Fischereirevier 23 / Bolgenach 1

Schonmaße und Schonzeiten:

Fischart Revierabschnitt Schonmaß Schonzeit
Regenbogenforelle1 + 235 cm01.10. bis 28.02.
Bachforelle1 + 245 cm01.10. bis 28.02.
Äsche 1, 2 Ganzjährig geschont 01.01. bis 31.12.

Saisonskarten (es werden max. 16 Karten vergeben):

Voraussetzungen für den Erhalt einer Saisonskarte ab 2026:

  • ab der Saison 2026 werden nur noch Fliegenfischer aufgenommen
  • jetzige Saisonkarteninhaber haben 2 Jahre Zeit um sich um zu stellen, ansonsten verlieren sie ihre Saisonskarte
  • abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung oder Inhaber des Vorarlberger Fischerausweises (Infos beim Vorarlberger Fischereiverband)
  • Preis 2026:  
  • € 200 für Fischer mit Hauptwohnsitz in Riefensberg, Krumbach oder Hittisau (Anrainergemeinden)
  • € 250 für Fischer mit anderem Wohnsitz
  • + € 30,– Kaution für die Saisonskarte, die Kaution wird bei Rückgabe bis 30.11. beim Gemeindeamt Riefensberg retourniert
    Bezahlung:   Die Saisonskarte ist bei Abholung bei Josef oder danach bei der Gemeinde Riefensberg zu bezahlen.

Tageskarte für Gäste (ausschließlich Fliegenfischer unter Verwendung der Fliegenrute):

Tageskarten für die untere Bolgenach werden vom 01.05. bis 31.08. beim Josef Berkmann (0664 41 14 660) oder Christoph Feurle (fischerei@bolgenach.at) ausgegeben.

Voraussetzungen:             

  • Vorlage der Gästekarte einer dieser Gemeinden (Riefensberg, Krumbach und Hittisau) (mind. 3 Nächte)
  • abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung oder Inhaber des Vorarlberger Fischerausweises oder
  • gleichwertiges ausländisches Dokument (zB.: der deutsche Fischereischein)

Preis 2026:        € 35,– (+ € 20,– Kaution für die Tageskarte, wird nach Rückgabe retourniert)

Pro Gast werden max. 5 Tageskarten/Jahr ausgegeben. Pro Tag können max. 3 Tageskarten ausgegeben werden.

Sämtliche Tageskarten sind nach dem Fischgang mit ausgefüllter Fangstatistik an der Ausgabestelle abzugeben. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen bzw. bei Verstößen gegen die Fangbestimmungen werden in Zukunft für die Betroffenen keine Tageskarten mehr ausgestellt.

Auszug aus den Fangbestimmungen:

Fangbestimmungen (Saisons- und Tageskartenfischer):

  • die Entnahme von 2 Stück pro Tag ist erlaubt
  • pro Woche sind maximal 3 Fischgänge erlaubt
  • bei Erreichen der Maximalzahl von 20 Stück ist die Karte unverzüglich beim Gemeindeamt abzugeben
  • pro Saison dürfen gesamt maximal 20 Fische entnommen werden
  • das Kaufen einer zweiten Saisonskarte ist nicht möglich
  • Lebendköder in jeglicher Form sind VERBOTEN!
    Bei Verstoß erfolgt die Abnahme der Karte

Der Widerhaken ist bei allen Köderformen an der Bolgenach ohne Ausnahmen verboten!

Bei Ausübung der Fischerei ist jede Tierquälerei zu unterlassen.
Gefangene Fische sind entweder waidgerecht zu töten oder schonend (mit nasser Hand) ins Wasser zurückzusetzen.

Überlebensfähige, untermassige oder geschonte Fische müssen schonend (mit nasser Hand) ins Wasser zurückgesetzt werden. Nicht überlebensfähige Fische (verschluckter Angelhaken, Blutverlust) sind sofort zu töten, mitzunehmen und in die Beutezahl einzurechnen.

Falls du Interesse an einer Saisonkarte hast.. Schick uns deine Interessenbekundung mittels des Formulars –> zum Formular…

Fischerei Bolgenach
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