Auf dieser Seite sind Informationen rund ums Fischen auf Forellen im Vorderen Bregenzerwald (Vorarlberg) in den Gemeinden Riefensberg, Krumbach und Hittisau an der unteren Bolgenach zu finden. Im Schonrevier ist nur das Fliegenfischen erlaubt mit einem Schonmaß von 50 cm um zu gewährleisten, dass die Forellen Ablaichen können und es eigenen Nachwuchs aus der Bolgenach gibt.
Ebenso die Verordnung zur Fischerei der Gemeinden Riefensberg/Krumbach und Hittisau an der unteren Bolgenach.
Revier Nr. 23 / Bolgenach 1: Umfasst das Gebiet der Bolgenach von der Einmündung in die Weißach bis zum ehemaligen Küngsteg bei Flusskilometer 4,30 mit allen Zuflüssen.
Gemäß § 6 Abs 3 Fischereigesetz, LGBl Nr 47/2000, wird die Bolgenach zwischen dem ehemaligen Küngsteg bei Flusskilometer 4,30 bis zum Tosbecken des Bolgenachstausees dem Fischereirevier zugewiesen.
Revierabschnitte:
Abschnitt 1:
Mündung in die Weißach bis Bärentobelbrücke
Abschnitt 2:
Schonstrecke (Fliegenrevier) Bärentobelbrücke bis zum Tosbecken
Bildübersicht mit Zuflüssen:
Schonmaße und Schonzeiten:
Fischart | Revierabschnitt | Schonmaß | Schonzeit |
Regenbogenforelle | 1 | 30 cm | 01.10. bis 28.02. |
Bachforelle | 1 | 45 cm | 01.10. bis 28.02. |
Bach- oder Regenbogenforelle | 2 (Schonstrecke) | 50 cm | 01.10. bis 28.02. |
Äsche | 1, 2 | Ganzjährig geschont | 01.01. bis 31.12. |
Saisonskarten (es werden max. 16 Karten vergeben):
Voraussetzungen für den Erhalt einer Saisonskarte:
- ordentlicher Wohnsitz (Hauptwohnsitz) in Riefensberg, Krumbach oder Hittisau (Neben- oder Ferienwohnsitz ist nicht ausreichend!)
- abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung oder Inhaber des Vorarlberger Fischerausweises (Infos beim Vorarlberger Fischereiverband)
Preis 2025: € 100 für Stammfischer / € 200 für Neuzugänge
(+ € 30,– Kaution für die Saisonskarte, die Kaution wird bei Rückgabe bis 30.11. beim Gemeindeamt Riefensberg retourniert)
Bezahlung: Die Saisonskarte ist bei Abholung bei der Gemeinde Riefensberg zu bezahlen.
Tageskarte
Tageskarten für die untere Bolgenach werden vom 01.05. bis 31.08. beim Gemeindeamt Riefensberg ausgegeben.
Voraussetzungen:
- Meldewohnsitz (Hauptwohnsitz) in Riefensberg, Krumbach oder Hittisau oder
- Vorlage der Gästekarte einer dieser Gemeinden.
- abgelegte Vorarlberger Fischerprüfung oder Inhaber des Vorarlberger Fischerausweises oder
- gleichwertiges ausländisches Dokument (zB.: der deutsche Fischereischein)
Preis 2024: € 30,– (+ € 15,– Kaution für die Tageskarte, wird nach Rückgabe retourniert)
Pro Gast werden max. 5 Tageskarten/Jahr ausgegeben. Pro Tag können max. 3 Tageskarten ausgegeben werden.
Sämtliche Tageskarten sind nach dem Fischgang mit ausgefüllter Fangstatistik an der Ausgabestelle abzugeben. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen bzw. bei Verstößen gegen die Fangbestimmungen werden in Zukunft für die Betroffenen keine Tageskarten mehr ausgestellt.
Auszug aus den Fangbestimmungen:
Fangbestimmungen (Saisons- und Tageskartenfischer):
- die Entnahme von 2 Stück pro Tag ist erlaubt
- pro Woche sind maximal 3 Fischgänge erlaubt
- bei Erreichen der Maximalzahl von 40 Stück ist die Karte unverzüglich beim Gemeindeamt abzugeben
- pro Saison dürfen gesamt maximal 40 Fische entnommen werden
- das Kaufen einer zweiten Saisonskarte ist nicht möglich
- Lebendköder in jeglicher Form sind VERBOTEN!
Bei Verstoß erfolgt die Abnahme der Karte
Der Widerhaken ist bei allen Köderformen an der Bolgenach ohne Ausnahmen verboten!
Bei Ausübung der Fischerei ist jede Tierquälerei zu unterlassen.
Gefangene Fische sind entweder sofort zu töten oder schonend (mit nasser Hand) ins Wasser zurückzusetzen.
Überlebensfähige, untermassige oder geschonte Fische müssen schonend (mit nasser Hand) ins Wasser zurückgesetzt werden. Nicht überlebensfähige Fische (verschluckter Angelhaken, Blutverlust) sind sofort zu töten, mitzunehmen und in die Beutezahl einzurechnen.
Falls du Interesse an einer Saisonkarte hast.. Schick uns deine Interessenbekundung mittels des Formulars –> zum Formular…